Navigation überspringenSitemap anzeigen

Selbstanzeige, bevor das Steuerstrafrecht greift!

Wenn das Finanzamt noch nichts festgestellt und keine Einsichtnahme oder Überprüfung angeordnet hat, kommt in der Regel die Selbstanzeige infrage. Wer also vorzeitig eine solche Anzeige bei seinem zuständigen Finanzamt macht, entgeht einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung. Auf dem Weg zur Straflosigkeit sind jedoch einige Hindernisse zu überwinden.

Seit vielen Jahren beraten und unterstützen wir unsere Mandanten verschwiegen und zuverlässig in sämtlichen Fragen der Selbstanzeige. Wir erstellen alle Unterlagen, ermitteln die Zusatzsteuern, sorgen für die notwendigen Erklärungen, führen die erforderlichen Verhandlungen mit den Behörden und entwickeln Wege zur Optimierung der Anzeige, um dem Steuerstrafrecht zu entgehen.

Bis zur Verhaftung

Strafverfahren nach dem Steuerstrafrecht führen in der Regel unerwartet zu extremen steuerlichen, finanziellen und persönlichen Situationen. Sie sind den kompletten Machtbefugnissen der Steuer- und Ermittlungsbehörden ausgeliefert. Kommt eine Selbstanzeige nicht mehr infrage, müssen Sie mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Verbindung mit Durchsuchung, Beschlagnahme und in schwereren Fällen sogar Verhaftung rechnen.

Haben Sie zu wenig Steuern erklärt und gezahlt, ist das im Sinne des Steuerstrafrechts eine Steuerhinterziehung. Sie dürfen sich aber bei Betrug ausnahmsweise durch Abgabe einer Selbstanzeige von der strafrechtlichen Verantwortung befreien. Informieren Sie das Finanzamt über Ihre Steuerhinterziehung, zahlen Sie hinterzogene Steuern plus Zinsen und einen eventuellen Zuschlag nach.

Strafbefreiung durch Selbstanzeige

Damit die Selbstanzeige wirksam ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, sonst ist sie ungültig und zieht normale Strafen nach sich. Die Selbstanzeige befreit jedoch nur bei Steuerverstößen. Wurden gleichzeitig andere Straftaten begangen, besteht die Strafbarkeit für diese weiterhin, und es bleibt für eine Strafmilderung nur die Selbstanzeige als Geständnis.

Die Strafbefreiung mittels einer Selbstanzeige erhält aber nur, wer diese selbst abgegeben hat. Gibt es mehrere an der Tat Beteiligte, muss jeder seine eigene Selbstanzeige abgeben. Da eine unserer Kernkompetenzen im Steuerstrafrecht liegen, vertrauen Sie sich uns an. Wir finden Lösungen, Sie vor nachhaltigen Problemen zu bewahren. Kontaktieren Sie uns in Hannover!

+49 511 - 47 37 48 38
Zum Seitenanfang